Suchtprävention bei Festveranstaltungen

Suchtprävention bei Festveranstaltungen 

 

Insbesondere das Thema Jugendschutz ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Organisation einer Festveranstaltung. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen, die beispielsweise vorgeben, wann und wie lange Kinder und Jugendliche anwesend sein dürfen oder ab welchem Alter der Verkauf von Alkohol gestattet ist.

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Das Thema Suchtprävention hat dabei vor allem in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Während früher alkoholische Getränke eher eine Begleiterscheinung waren und viel häufiger zu laute Musik zu Ärger führte, scheint mittlerweile das sogenannte Komasaufen fast schon eine neue Trendsportart zu sein. 

 

Es geht häufig nicht mehr darum, sich gemütlich mit Freunden zusammenzusetzen und Spaß zu haben, sondern es geht vielmehr darum, auszutesten, wer am schnellsten am meisten trinken kann. Für öffentliche Festveranstaltungen gibt es klare Regelungen und auch für den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren gibt es eindeutige Richtlinien.

So kann jeder Verkäufer den Ausweis einsehen, um festzustellen, ob die Person vor ihm bereits volljährig ist, zudem kann jeder Verkäufer den Verkauf von Alkohol verweigern, wenn eine offensichtlich betrunkene Person vor ihm steht. Nun stellt sich aber die Frage, was für private Feiern und Feste gilt und wie hier der richtige Umgang mit Alkohol aussehen könnte.

In unserem Kulturkreis ist Alkohol nichts außergewöhnliches und auf kaum einer Geburtstags-, Hochzeits- oder Familienfeier wird kein Alkohol ausgeschenkt.

Mit einem Glas Sekt wird auf das Geburtstagskind angestoßen, guter Wein oder ein herzhaftes Bier begleiten das Essen und ein kleiner Schnaps nach dem Essen dient der Verdauung. Alkohol fördert die Geselligkeit und sorgt so manches Mal für eine ausgelassene, fröhliche und lockere Atmosphäre. Selbstverständlich spricht nichts dagegen, hin und wieder Alkohol zu konsumieren und es gibt überhaupt keinen Grund, Alkohol von sämtlichen Feierlichkeiten zu verbannen, solange sich der Konsum in Maßen hält. Wer ehrlich ist, wird zudem auch zugeben, dass er selbst auch schon einmal zu tief ins Glas geschaut hat und am nächsten Morgen dann mit einem bösen Kater zu kämpfen hatte.

Dennoch liegt es in der Verantwortung des Gastgebers, für einen richtigen Umgang mit Alkohol auf seiner Feier zu achten und dafür zu sorgen, dass die feucht-fröhliche Party dem Gastgeber und den Gästen in guter Erinnerung bleibt.

Vor allem auf einer privaten Party, unabhängig davon, ob es sich um eine Geburtstagsfeier, eine Hochzeit oder ein anderes Fest handelt, ist dies auch gar nicht so schwer.

 

Hier die wichtigsten Infos und Tipps zum richtigen Umgang mit Alkohol:

 

·         Wer Alkohol ausschenkt, sollte auch für entsprechende Grundlage sorgen. Das bedeutet, neben den Getränken sollte es auch etwas Ordentliches zu essen geben.

·         Mal einen über den Durst zu trinken ist in Ordnung, aber irgendwann muss auch Schluss sein. Ist ein Gast offensichtlich schon betrunken, sollte der Gastgeber diesem Gast keinen weiteren Alkohol mehr ausschenken.

Er riskiert damit nämlich nicht nur, dass die Stimmung kippt, sondern handelt auch aus gesundheitlicher Sicht verantwortungslos. Hinzu kommt, dass die Abgabe von Alkohol an bereits Betrunkene einen Straftatbestand darstellt, für den sich der Gastgeber verantworten muss, wenn etwas passiert.

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Alkohol trinken und Autofahren verträgt sich nicht miteinander. Für den Gastgeber sollte es dabei keine Rolle spielen, ob sich der Gast selbst noch als fahrtüchtig einstuft oder ob nicht. Grundsätzlich sollte der Gastgeber dafür Sorge tragen, dass keiner seiner alkoholisierten Gäste mit dem Auto oder auch dem Fahrrad noch nach Hause fährt.

Im Idealfall kümmert sich der Gastgeber bereits im Vorfeld um Personen, die an diesem Abend den Fahrdienst übernehmen, oder plant Übernachtungsmöglichkeiten ein. Ansonsten heißt es, Schlüssel abnehmen und Taxi rufen.

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Schlägt die Stimmung um, was bei übermäßigem Alkoholkonsum durchaus passieren kann, sollte der Gastgeber möglichst ruhig bleiben.

Es bringt überhaupt nichts, Aggressivität mit Gegenaggressivität zu beantworten. Mit ein paar ruhigen Worten und einer Tasse Kaffee lässt sich die Situation in den meisten Fällen entschärfen.

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Nicht jeder Gast möchte unbedingt oder ausschließlich Alkohol trinken. Für diese Gäste sollten ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Stellt der Gastgeber neben Wasser auch Softdrinks, Säfte oder alkoholfreie Cocktails zur Verfügung, schafft er die Grundlage für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken. 

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Die wesentlichen Richtlinien des Jugendschutzgesetzes sollten auch auf privaten Feiern gelten. Das bedeutet, für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gibt es grundsätzlich keinen Alkohol, ab 16 sind Bier und Wein erlaubt.

Brandwein und alle anderen Spirituosen werden nur an Gäste über 18 ausgeschenkt. Dies gilt übrigens auch für Alkopops, die zwar teils einen niedrigeren Alkoholgehalt haben als Bier und Wein, aber als Mischgetränke dennoch Brandwein oder Spirituosen enthalten.

 

Weiterführende Tipps, Ratgeber und Anleitungen für Feste und Geburtstage:

Thema: Suchtprävention bei Festveranstaltungen 

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