Tipps für Geburtstagspartys ohne Stress mit den Nachbarn

Tipps für Geburtstagspartys ohne Stress mit den Nachbarn 

Bei einer Geburtstagsparty kann es auch mal etwas lauter werden. Hier sind Tipps, damit es keinen Stress mit den Nachbarn gibt!

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Wenn zum Geburtstag eine Party steigen soll, muss im Vorfeld einiges organisiert werden. Die Gästeliste, die Deko, das Essen und die Getränke oder die Musik sind ein paar der Punkte, die auf der To-Do-Liste stehen. Außerdem stellt sich die wichtige Frage, wo die Party überhaupt stattfinden soll.

Denn abgesehen davon, dass die Räumlichkeiten genug Platz für die geplante Gästezahl bieten sollten, muss auch die Umgebung berücksichtigt werden. Schließlich dürfen die Anwohner durch die feierwütigen Partygäste nicht um ihre nächtliche Ruhe gebracht werden.

Und für das Geburtstagskind wäre es sicherlich alles andere als schön, wenn nicht nur die Nachbarn sauer sind, sondern die Polizei die Party beendet. Damit es erst gar nicht zu solchen Situationen kommt, sind hier ein paar Tipps für Geburtstagspartys ohne Stress mit den Nachbarn und der Polizei.

 

Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr.

Findet die Geburtstagsparty zu Hause oder in einem Wohngebiet statt, sollte der Gastgeber die geltenden Bestimmungen zur Nachtruhe im Blick haben. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es zwar nicht, denn die Ruhezeiten unterliegen landes- und kommunalrechtlichen Bestimmungen.

Grundsätzlich beginnt die Nachtruhe aber um 22 Uhr und endet je nach Bundesland zwischen 6 und 8 Uhr. Und mit Beginn der Ruhezeit muss der Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke sinken. Zimmerlautstärke heißt nicht, dass überhaupt kein Geräusch mehr aus der Wohnung dringen darf.

In hellhörigen Häusern wird das gar nicht zu realisieren sein. Hier ist mitunter immer zu hören, wenn ein Nachbar duscht, die Toilettenspülung betätigt oder den Fernseher etwas lauter hat. Aber dröhnende Bässe, mitgegrölte Partylieder, wildes Getrampel oder angeregte Gespräche auf dem Balkon und im Treppenhaus sind tabu.

Tolerante Nachbarn werden vermutlich ein Auge zudrücken, wenn die Geburtstagsfete eine Ausnahme ist. Doch wenn beispielsweise ein Nachbar am nächsten Morgen Frühschicht hat oder seine Kids nicht schlafen können, kann er sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu den Ruhezeiten berufen. Und er ist damit im Recht. Möchte das Geburtstagskind zu Hause feiern, sollte es sich also darauf einstellen, dass die Party zu späterer Stunde etwas leiser ablaufen muss. 

 

Eine Ankündigung setzt die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Kraft.

Ein weit verbreiteter Mythos ist, dass eine Feier pro Monat erlaubt wäre. Weder im Mietrecht noch sonst irgendwo gibt es eine derartige Regelung. Lediglich an Silvester geht die Rechtsprechung davon aus, dass die meisten Menschen länger wach sind und den Jahreswechsel feiern.

Selbst an Silvester gibt es aber keinen Freibrief, um die Nacht zum Tag zu machen. Und grundsätzlich ist es weder erlaubt noch hat ein Mieter einen Anspruch darauf, eine bestimmte Anzahl an Partys zu geben. Maßgeblich sind also tatsächlich die geltenden Bestimmungen zu den Ruhezeiten und die Frage, ab wann die Nachbarn die Geräusche aus der Nebenwohnung als Lärm empfinden, durch den sie sich gestört fühlen.

Ebenfalls ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass es ausreicht, die Nachbarn vorher persönlich oder durch einen Aushang im Treppenhaus über die stattfindende Party zu informieren. Eine Ankündigung der Party appelliert letztlich nur an das Verständnis der Nachbarn. Natürlich werden es die Nachbarn wohlwollend zur Kenntnis nehmen, wenn sie das Geburtstagskind auf die lautere Nacht vorbereitet.

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Noch besser ist, wenn das Geburtstagskind die Nachbarn gleich zur Party einlädt. Denn wer selbst mitfeiert, wird sich nicht über den Lärm beschweren. Nichtsdestotrotz setzt eine Ankündigung die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Kraft. Wird es einem Nachbarn irgendwann zuviel, kann er sich also beschweren – unabhängig davon, ob die Party angekündigt war oder ob nicht.

 

Schlimmstenfalls beendet die Polizei die Party.

Fühlt sich ein Nachbar durch den Partylärm gestört, kann er natürlich selbst beim Gastgeber klingeln und ihn bitten, leiser zu sein. Meistens wird sich der Nachbar in einem solchen Fall aber an die Polizei wenden und eine Ruhestörung melden. Die Polizei stattet dem Geburtstagskind daraufhin einen Besuch ab.

Die Polizeibeamten werden den Gastgeber in aller Regel vor die Tür bitten, ihn über die gemeldete Ruhestörung informieren und ihn dazu auffordern, ab jetzt Zimmerlautstärke einzuhalten. Meistens werden die Polizeibeamten dabei zunächst noch freundlich auftreten und es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Vorausgesetzt natürlich, der Gastgeber zeigt sich einsichtig, fängt keine Diskussionen an und verzichtet auf irgendwelche Beschimpfungen und Beleidigungen.

Muss die Polizei aber ein weiteres Mal anrücken, weil der Partylärm nicht weniger geworden ist, werden sich die Beamten nicht mehr so geduldig zeigen und ein Auge zudrücken. Stattdessen muss der Gastgeber damit rechnen, dass die Polizisten die Party auflösen und die Gäste nach Hause schicken.

Zeigt sich der Gastgeber besonders uneinsichtig, kann außerdem ein Bußgeld fällig werden. Denn eine nächtliche Ruhestörung ist ein Verstoß gegen die örtlichen Immissionsschutzbestimmungen und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.   

 

Es geht auch anders.

Natürlich kann eine Geburtstagsparty zu Hause ein voller Erfolg werden. Und selbstverständlich heißt eine Fete nicht automatisch, dass der Ärger mit den Nachbarn vorprogrammiert ist.

Ganz im Gegenteil kann eine Feier eine ideale Möglichkeit sein, um die Nachbarn besser kennenzulernen und einen geselligen Abend miteinander zu verbringen. Zudem werden sich die meisten Nachbarn tolerant zeigen, wenn es bei ein, zwei Partys pro Jahr bleibt. Trotzdem sollte der Gastgeber folgende Tipps beherzigen:

  • Die Nachbarn rechtzeitig über die Party informieren und am besten zum Mitfeiern einladen, entweder persönlich oder durch einen Aushang im Treppenhaus; eine Vorlage dazu gibt es am Ende dieses Beitrags.
  • Akzeptieren, wenn die Nachbarn um Ruhe bitten und den Lärmpegel nach 22 Uhr auf Zimmerlautstärke senken.
  • Die Partygäste darauf hinweisen, dass die Party in der Wohnung stattfindet, und nicht im Treppenhaus oder vor der Haustür.
  • Ist zu erwarten, dass die Nachbarn oder der Vermieter nicht mitspielen, die Party lieber in einem Club, einem Vereinshaus oder einer Hütte feiern.

 

Vorlage für einen Aushang im Treppenhaus

 

Liebe Nachbarn! 

Am [Tag und Datum] feiere ich meinen _____ Geburtstag. 

Deshalb möchte ich Sie schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass es etwas lauter werden könnte. Sollte Sie das Partytreiben zu sehr stören, sagen Sie mir bitte Bescheid. 

Aber selbstverständlich sind Sie herzlich dazu eingeladen, mit mir zu feiern. Ich würde mich sehr freuen! 

Vorab schon einmal vielen Dank für Ihr Verständnis. 

[Name, Etage/Wohnung]

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Martina Grundel, - Erzieherin, Steffi Sustack, - Inhaberin Bastel- und Dekorationsladen, Sabine Borchert - Sozialpädagogische Assistentin, Norbert Bachmann, - Autor, Youtuberin Sevilart (Deko-, Bastel- Krativvideos) Christian & Ferya Gülcan, Künstler, Betreiber und Redakteure dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Sprüche und Ratgeber für Geburtstagsfeiern, Jubiläen und Feiern aller Art.

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