Wichtige Infos zur Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag 

Wichtige Infos zur Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag

Auf den Kindergeburtstag freut sich jedes Kind. Doch während die Kleinen ihrem Ehrentag entgegenfiebern, kommt auf die Eltern viel Arbeit zu. Schließlich soll der Kindergeburtstag zu einem besonderen Tag ganz nach den Wünschen des Sprösslings und seiner Freunde werden.

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Aufsichtspflicht Kindergeburtstag

Doch bei all den guten Ideen für das Unterhaltungsprogramm sollten die gastgebenden Eltern die Haftungsfrage nicht aus den Augen verlieren. Immerhin sind sie dafür verantwortlich, wenn etwas passiert. Was das bedeutet?

Wir haben wichtige Infos zur Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag zusammengestellt:

 

Die Aufsichtspflicht basiert auf einem Vertrag

Natürlich steht beim Kindergeburtstag der Spaß im Vordergrund. Das Geburtstagskind und seine kleinen Gäste sollen eine schöne Zeit miteinander verbringen, gemeinsam Kuchen essen, lustige Spiele spielen und viele schöne Erinnerungen sammeln.

Für die Eltern des Geburtstagskindes steht damit aber nicht nur Organisatorisches auf dem Programm. Stattdessen übernehmen sie viel Verantwortung. Denn aus juristischer Sicht gestaltet sich die Sache so: Zusammen mit der Einladung zum Kindergeburtstag sprechen die gastgebenden Eltern das Angebot aus, die Aufsichtspflicht während der gesamten Dauer der Geburtstagsfeier zu übernehmen.

Ob die Einladung mündlich oder schriftlich erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Bringen die Eltern der kleinen Gäste ihre Kinder zur Geburtstagsfeier, nehmen sie das Angebot an. Sie stimmen also zu, dass die gastgebenden Eltern die Aufsichtspflicht übernehmen.

Damit ist ein Vertrag zwischen den Eltern zustande gekommen. Es gibt zwar keine schriftlichen Vertragsunterlagen. Das ist aber auch nicht notwendig. Denn die Eltern haben den Vertrag stillschweigend geschlossen. Die gastgebenden Eltern sind damit in der Pflicht: Sie müssen auf die Kinder aufpassen und haften, wenn etwas passiert.

 

Das Alter und die Aktivitäten sind entscheidend

Ein aufgeschürftes Knie beim Toben, eine heruntergeworfene Vase oder ein zertrampeltes Blumenbeet in Nachbars Garten: Solche Dinge können schnell passieren, wenn die Zwerge beim Kindergeburtstag ausgelassen spielen. Für die Schäden, die entstehen, können die gastgebenden Eltern in die Haftung genommen werden.

Allerdings spielt hier das Alter der Geburtstagsgäste eine Rolle:

  • Kinder, die jünger sind als sieben Jahre, sind laut Gesetz deliktunfähig. Das bedeutet, dass die Kids schuldunfähig sind und deshalb für Schäden, die sie verursachen, auch nicht haften.
  • Ab dem siebten Geburtstag geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Kinder die Tragweite ihres Handelns schon etwas besser einschätzen können. In bestimmten Situationen können sie beurteilen, was richtig und was falsch, was harmlos und was gefährlich ist.
  • Bei Schäden im Straßenverkehr liegt die Haftungsgrenze von Kindern bei einem Alter von zehn Jahren.

So oder so liegt die Aufsichtspflicht aber bei den gastgebenden Eltern. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob der eigene Nachwuchs oder einer der kleinen Gäste einen Schaden verursacht. Weil die gastgebenden Eltern im Rahmen der Aufsichtspflicht haften, stehen sie dafür gerade, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben und es infolgedessen zu einem Schaden kommt.

Ob die gastgebenden Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, muss aber immer im Einzelfall beurteilt und entschieden werden. Neben dem Alter der Kinder spielt dabei eine Rolle, was die Kids konkret gemacht haben.

Vergnügen sich kleine Kinder beispielsweise auf einem Abenteuerspielplatz, müssen die Aufsichtspersonen durchweg in der Nähe sein und das Geschehen beobachten, um bei Bedarf direkt eingreifen zu können. Sitzen größere Kinder hingegen im Esszimmer und malen, geht es in Ordnung, wenn die gastgebenden Eltern die Kids für einen Moment aus den Augen lassen.

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4 Tipps für einen gelungenen Kindergeburtstag

Natürlich ist es nicht immer einfach, eine Rasselbande ständig im Blick und sicher unter Kontrolle zu haben. Doch mit ein paar simplen Tipps können alle Beteiligten der Geburtstagsfeier entspannter entgegensehen:

  1. Die Eltern können schon in der Einladung darum bitten, dass die Gäste im Partnerlook erscheinen, indem sie zum Beispiel alle ein rotes Oberteil anziehen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Gastgeber einfache weiße T-Shirts besorgen und in großen Buchstaben den Namen des jeweiligen Kindes draufschreiben. Gerade wenn es nach draußen geht, sind die Kids dadurch gut zu sehen. Zudem geraten die Gastgeber mit den Namen nicht durcheinander, wenn sie ein Kind rufen. Und die kleinen Gäste erhalten so nebenbei auch noch ein schönes Andenken.
  2. Eine bewährte Faustregel ist, dass das Geburtstagskind so viele Freunde einladen darf, wie alt es wird. Beim dritten Geburtstag können es also drei Gäste sein, zum fünften Geburtstag kann das Geburtstagskind fünf Freunde einladen, beim achten Geburtstag dürfen höchstens acht Freunde auf der Gästeliste stehen und so weiter.
  3. Ein oder zwei Erwachsene können ihre Augen nicht überall haben. Deshalb ist es ratsam, andere Personen zu bitten, mitzuhelfen. Das können die Großeltern, größere Geschwister, Freunde oder auch die Eltern der Geburtstagsgäste sein. So sind die Kids beaufsichtigt, während die Eltern beispielsweise ein Spiel vorbereiten und das Essen richten.
  4. Es müssen nicht immer ausgefallene Ideen sein. Ein Ausflug in einen Kletterpark, ins Schwimmbad oder ins Kindertheater ist zwar sicher unterhaltsam. Für die Kids zählt aber in erster Linie die Zeit, die sie gemeinsam verbringen. Und das klappt zu Hause und mit altbewährten Spielen genauso gut. Sackhüpfen, Topschlagen, Blinde Kuh, die Reise nach Jerusalem oder Schokoladeessen mit Mütze, Schal und Handschuhen sind Klassiker, die schon seit Generationen Kinder begeistern.

Fazit zur Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag 

Beim Kindergeburtstag sind die gastgebenden Eltern in der Pflicht. Sie tragen die Verantwortung für die Geburtstagsgäste und müssen einstehen, wenn sich ein Kind verletzt oder irgendwelche Gegenstände beschädigt werden.

Je jünger die Kinder sind und je mehr Gefahren die Aktivitäten bergen, desto stärker sind die Eltern gefragt. Deshalb sollten die Gastgeber im Vorfeld gut überlegen, welches Programm altersgerecht ist und inwieweit sie die Kids dabei ausreichend beaufsichtigen können.

Ansonsten sollten sich die Eltern aber nicht verrückt machen. Ein gewisses Restrisiko wird immer bestehen. Geht etwas zu Bruch, springt in vielen Fällen die Haftpflichtversicherung ein. Und meist passiert viel weniger, wenn die Gastgeber die Kinder ganz normal spielen lassen, als wenn sie jeden Schritt und Tritt überängstlich beobachten.

Denn erst dadurch werden die kleinen Gäste unsicher oder gerade dazu anregt, Ideen auszuhecken, um der ständigen Kontrolle zu entwischen. Soll heißen: Die Gastgeber sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein – sie aber nicht zum Hauptthema der ganzen Feier machen.

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Martina Grundel, - Erzieherin, Steffi Sustack, - Inhaberin Bastel- und Dekorationsladen, Sabine Borchert - Sozialpädagogische Assistentin, Norbert Bachmann, - Autor, Youtuberin Sevilart (Deko-, Bastel- Krativvideos) Christian & Ferya Gülcan, Künstler, Betreiber und Redakteure dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Sprüche und Ratgeber für Geburtstagsfeiern, Jubiläen und Feiern aller Art.

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