Werden bei einer Geburtstagsfeier GEMA-Gebühren fällig?

Werden bei einer Geburtstagsfeier GEMA-Gebühren fällig?

Der Geburtstag steht vor der Tür und damit wird es mal wieder Zeit für eine ordentliche Party. Klar, dass zu einem solchen Fest auch gute Musik gehört. Doch so mancher Gastgeber ist unsicher, ob er die sogenannten GEMA-Gebühren bezahlen muss, wenn er auf seiner Geburtstagsparty Musik abspielt.

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Schließlich wird immer mal wieder davon berichtet, dass Gastgeber im Nachhinein von der GEMA zur Kasse gebeten wurden, und das mit teils saftigen Rechnungen. Muss der Gastgeber also Geld bezahlen, wenn er auf seiner Geburtstagsfeier nicht auf Musik verzichten will?

Wir klären auf!:

 

Die GEMA fordert Gebühren für Musik. Warum eigentlich?

Das Kürzel GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als sogenannte Verwertungsgesellschaft vertritt die GEMA die Rechte ihrer gut 70.000 Mitglieder. Bei den Mitgliedern handelt es sich beispielsweise um Künstler, Songschreiber, Komponisten und Musikverlage.

Wird ein Musikstück öffentlich abgespielt, wird für die Nutzung dieses Musikstücks eine Gebühr fällig. Dabei wird die Gebühr von der GEMA erhoben und anschließend an die Urheber weitergeleitet. Ob ein Musikstück als Live-Musik zum Besten gegeben wird, ob es von einer CD abgespielt wird oder ob es von einer Online-Plattform heruntergeladen wurde, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass das Musikstück öffentlich genutzt wird. Und das ist dann der Fall, wenn der Song beispielsweise in einer Gaststätte, einer Disko oder im Radio erklingt.

Allerdings sind nicht alle Musikstücke gebührenpflichtig. Zu der sogenannten GEMA-freien Musik gehören zum einen Musikstücke, für die die Verwertungsrechte zwar bei der GEMA liegen, bei denen die Komponisten aber schon seit über 70 Jahren tot sind. Bei solchen Musikwerken besteht die gesetzliche Schutzfrist, die sich aus § 64 des Urheberrechtsgesetzes ableitet, nicht mehr.

Zum anderen sind Musikstücke GEMA-frei, wenn der Musiker, der die Rechte an dem Musikstück hat, ganz bewusst auf eine Mitgliedschaft bei der GEMA verzichtet. Aber Vorsicht: Bloß weil keine GEMA-Gebühren fällig werden, heißt das nicht, dass das Musikstück automatisch öffentlich verwertet werden darf.

Weil der entsprechende Musiker, Komponist oder Texter das Urheberrecht an dem Musikstück hat, darf das Musikstück nur dann öffentlich verwertet werden, wenn er als Urheber dieser Nutzung auch zugestimmt hat.

 

Werden bei einer Geburtstagsfeier GEMA-Gebühren fällig?

Die gute Nachricht zuerst: Wer seinen Geburtstag im Rahmen einer privaten Party feiert, muss keine GEMA-Gebühren und auch sonst keine anderen Lizenz-Gebühren bezahlen. Bei einer privaten Geburtstagsfeier kann der Gastgeber also bedenkenlos Musik seiner Wahl abspielen. Entscheidend an diesem Punkt ist aber das kleine Wörtchen privat.

Je größer das Fest ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die GEMA von einer öffentlichen Veranstaltung ausgeht. Wann die Nutzung von Musik bei einer Feier als öffentlich gilt und die Veranstaltung folglich GEMA-pflichtig ist, lässt sich aber oft nicht ganz so einfach festlegen. § 15 Abs. 3 des Urheberrechtgesetzes sagt dazu, dass ein Musikstück dann öffentlich wiedergegeben wird, wenn die Wiedergabe für mehrere Mitglieder bestimmt ist, die der Öffentlichkeit angehören.

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Zu dieser Öffentlichkeit wiederum gehört jeder, der in keiner persönlichen Beziehung zum Gastgeber steht, mit ihm also weder verwandt noch befreundet ist. Das heißt: Sind auf der Geburtstagsfeier nur Gäste, mit denen der Gastgeber enger verbunden ist, handelt es sich um eine private Veranstaltung.

Wie viele Gäste an der Geburtstagsparty teilnehmen, ist dabei kein maßgebliches Kriterium. Hat der Gastgeber beispielsweise viele Verwandte und einen großen Freundeskreis, können schnell 50, 60 oder noch mehr Gäste zusammenkommen. Und solange der Gastgeber alle seine Gäste persönlich kennt und mit ihnen verwandt oder befreundet ist, ist alles in Ordnung.

Problematisch kann es erst dann werden, wenn sich einzelne Personen unter die Gäste mischen, die der Gastgeber nicht kennt. Dann kann nämlich eine GEMA-Pflicht entstehen. Voraussetzung ist aber, dass die Musik, die der Gastgeber abspielt, für diese „Personen der Öffentlichkeit bestimmt“ ist.

Das wiederum ist nur dann der Fall, wenn der Gastgeber diesen Personen ermöglicht oder ausdrücklich erlaubt, mitzufeiern. Tauchen sie hingegen ohne Einladung auf und mischen sich unbemerkt unter die Partygäste, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

In der Praxis dürfte es aber schwierig werden, den Nachweis darüber zu führen. Der Gastgeber ist deshalb gut beraten, wenn er alle Gäste persönlich einlädt und am Eingang kontrolliert, wer kommt. So kann er sich sicher sein, dass sich auf seiner Geburtstagsfeier nur Gäste tummeln, zu denen er eine persönliche Beziehung pflegt. Und dass es zweifelsfrei bei einer privaten Veranstaltung bleibt, für die keine GEMA-Gebühren anfallen.

 

Was ist, wenn die GEMA-Gebühren trotz Pflicht nicht bezahlt werden?

Veranstaltet der Gastgeber eine private Geburtstagsfeier, muss er keine GEMA-Gebühren bezahlen. Folglich muss er seine Fete auch nicht bei der GEMA anmelden. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, an der auch Personen teilnehmen, mit denen der Gastgeber weder verwandt noch befreundet ist.

In diesem Fall sollte er seine Feier vorher bei der GEMA anmelden. Auch die fälligen Gebühren muss er im Vorfeld bezahlen. Auf der Internetseite der GEMA gibt es einen Rechner, über den der Gastgeber ermitteln kann, wie hoch die Gebühren ausfallen.

Bezahlt der Gastgeber die Gebühren nicht, obwohl er dazu verpflichtet wäre, und fliegt er auf, muss er damit rechnen, dass zum eigentlichen Tarif noch einmal ein Aufschlag in gleicher Höhe dazukommt.

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Martina Grundel, - Erzieherin, Steffi Sustack, - Inhaberin Bastel- und Dekorationsladen, Sabine Borchert - Sozialpädagogische Assistentin, Norbert Bachmann, - Autor, Youtuberin Sevilart (Deko-, Bastel- Krativvideos) Christian & Ferya Gülcan, Künstler, Betreiber und Redakteure dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Sprüche und Ratgeber für Geburtstagsfeiern, Jubiläen und Feiern aller Art.

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